Folgende Bitten haben wir an Sie:

Fahren Sie Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule!

Schulweghelfer der Stadt Nürnberg helfen zusätzlich zu den Verkehrsampeln den Schulweg ihres Kindes abzusichern. Sie sind an den Kreuzungen Reutersbrunnenstraße/Willstraße und Willstraße/Fürther Straße eingesetzt. Wir bitten eindringlich darum, Ihr Kind zu Fuß zur Schule gehen zu lassen.
Der Schulweg ist ein wichtiger Ort sozialen Verhaltens. Auch wenn Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, gönnen Sie Ihrem Kind den Weg zu Fuß. Vor allem auf unserer engen Reutersbrunnenstraße in unmittelbarer Nähe der Schule gefährden einfahrende, wendende und in zweiter Reihe parkende Autos, welche ihre Kinder "nur kurz ausladen", den sicheren Schulweg aller Kinder - auch Sie können somit zur Sicherheit aller beitragen: Lassen Sie Ihr Kind in die Schule laufen!

 

Begleiten Sie Ihr Kind nur bis zur Eingangstür des Schulhauses!

Bitte begleiten Sie Ihr Kind am Morgen nur bis zum Eingang der Schule und warten Sie, wenn Sie Ihr Kind mittags abholen, wieder am Eingang der Schule.

Bitte kommen Sie nur zum Klassenzimmer, wenn Sie ein dringendes Anliegen oder einen Gesprächstermin haben.

Sie helfen uns damit sehr, für die Sicherheit Ihres Kindes zu sorgen, denn die Gefahr, dass sich schulfremde Personen im Schulhaus befinden, ist groß. Außerdem dient dies auch der Selbstständigkeit Ihres Kindes.

 

Achten Sie auf eine gesunde Ernährung und vermeiden Sie Müll!

Geben Sie Ihren Kindern für die Pause Brotzeit und Getränk in wieder verwendbaren Behältern (Plastikflaschen und Brotzeitdosen) mit.

Achten Sie bitte auch auf eine gesunde Ernährung Ihres Kindes. Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke schaden der Gesundheit und der Konzentrationsfähigkeit Ihres Kindes.

Bitte geben Sie den Kindern zu Geburtstagsfeiern aus hygienischen Gründen kein Eis und keine Sahnetorten mit in die Schule, ebenso keine Mayonnaise. (Wir können die Dinge nicht kühlen!)

 

Ferien und unterrichtsfreie Schultage

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen und kommenden Schulferientermine:

www.schulferien.org/Bayern/bayern.html

Wir weisen Sie darauf hin, dass jegliche Änderung, Verschiebung oder Verlängerung der vorgegebenen Ferientermine ausnahmslos untersagt ist. Wie sie den Presseberichten entnehmen konnten, werden künftig alle Verstöße gegen dieses Gesetz der Schulpflicht mit einem Bußgeld durch die Stadt Nürnberg geahndet.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage:

www.schulferien.org/Feiertage/feiertage.html

 

Darüber hinaus ist für die islamischen Schüler und Schülerinnen der Ramazan Bayrami und der Kurban Bayrami auf Antrag unterrichtsfrei.

 

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Stadt Nürnberg

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie darüber informieren, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, Bedarfe für Bildung und Teilhabe beantragen können.

Wer kann Bedarfe für Bildung und Teilhabe erhalten?

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII (einschließlich Asylbewerber, deren Leistungen sich über § 2 Abs. 1 AsylbLG in Umfang und Höhe nach dem SGB XII bemessen)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bekommen. Bei Bezug von Wohngeld muss für das leistungsberechtigte Kind zusätzlich ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Welche Leistungen gibt es für Schülerinnen und Schüler?

Schülerinnen und Schüler unserer Schule bzw. deren Erziehungsberechtigte können folgendes Bildungspaket beantragen:

  • Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Leistung wird in zwei Raten beginnend ab dem 1. August 2011 ausbezahlt. Sie erhalten jeweils zum 1. August 70 € und zum 1. Februar eines Jahres 30 €
  • Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von anderen Stellen übernommen werden
  • Eine angemessene Lernförderung -falls notwendig und von der Schule bestätigt zur Erreichung der wesentlichen Lernziele
  • Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in schulischer Verantwortung. Für jedes Essen ist 1 € selbst zu bezahlen
  • Kinder unter 18 Jahren, die Sozialleistungen beziehen, können Gutscheine im Wert von 10 € im Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen. Diese Gutscheine lassen sich z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht oder für mehrtägige Freizeiten und Angebote des Jugendamtes einsetzen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Sie beantragen bei der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt, Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe, Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg, Telefon: 0911 - 2314347, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr

Siehe auch: http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt

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